Die Deutsche Rentenbank war eine Hypothekenbank, deren wichtigste Funktion zunächst darin bestand, die 1924 neu geschaffene Währung "Rentenmark" durch Hypotheken
auf landwirtschaftliche Flächen zu fundieren. Gegründet auf Grund des Reichsgesetzes vom 13.10.1923. Bis zum Inkrafttreten des Rentenbankschein-Liquidierungs-
Gesetzes vom 30.8.1924 stellte die Deutsche Rentenbank auf Grund der für sie begründeten Grundschulden und der ihr zu übergebenden Schuldverschreibungen
Rentenbriefe aus, die als Deckung der neu herausgegebenen Rentenbankscheine dienten. Das Rentenbankschein-Liquidierungs-Gesetz sah die allmähliche Einziehung
der umlaufenden Rentenbankscheine innerhalb von längstens 10 Jahren vor. Bis 1927 war diese bereits weitgehend erledigt. Danach widmete sich die Bank der
Verwaltung des eigenen Vermögens und nach 1932 auch der landwirtschaftlichen Entschuldung im "Osthilfegebiet" durch Herausgabe von Osthilfe-Entschuldungsbriefen.
Ferner Übernahme von Aufgaben auf dem Gebiet der Regelung der landwirtschaftlichen Schuldverhältnisse. 1945 (1949) zur Abwicklung verlagert nach Goslar (Harz),
1950 Berliner Wertpapierbereinigung, 1952 (1953) verlagert nach Frankfurt/Main, 1957 Ablösung der Schuldverschreibungen (von 1935), 1976 aufgelöst, Vermögen
und Verbindlichkeiten auf die Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt übergegangen, Abwicklung bis 1978.
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