Gründeraktie. Bergbau auf allen Gruben, welche die Hohenlohe-Werke, Spólka Akcyjna, als Eigentümerin, Pächterin, Nießbraucherin, oder in Ausübung irgendeines anderen zur
Nutznießung ermächtigenden Rechts besitzt oder besitzen wird, auf alle aus diesen Gruben zu gewinnenden nutzbaren Mineralien und Fossilien. Gegründet am 3.4.1905
unter dem Namen Hohenlohe-Werke AG. 1923 Änderung der Firma in: in Zaklady Hohenlohego - Hohenlohe-Werke Spólka Akcyjna. Der größte Teil des Gesellschaftsvermögens
bei Gründung 1905 wurde von dem Fürsten zu Hohenlohe-Oehringen erworben. Durch Vertrag vom 15.12.1921 verkaufte die Gesellschaft die später bei der Teilung
Oberschlesiens bei Deutschland verbliebenen Bergwerkseigentumsrechte und Grundstücke an die im November 1921 gegründete Oehringen-Bergbau AG in Berlin zum Preise
von M 34.000.000.-. Es handelte sich um die Steinkohlenbergwerke: Oehringen, Herzog von Ujest, Prinz Christian Kraft, Prinzeß Luise, Prinz August, Prinz Friedrich
Karl, Prinz Hans, Prinzeß Margarete, Prinz Hugo, Karl Oswald, Herzogin von Ujest, Prinzeß Marie, Prinz Max, Diana, Apollo, Jupiter, Pluto, Neptun, Hackelberg,
Sawada, Wilhelm Deutscher Kaiser und Zollern, das Braunkohlenbergwerk Ciochowitz und das Solquellenbergwerk Sosnitza. 1922 wurde der größte Teil der Aktien an
eine französische Gruppe (L'Union Européenne Industrielle et Financiere, Paris) verkauft. Ende des Jahres 1931 erwarb die Gesellschaft aus dem Petschek-Kanzern
90 % der Anteile der Fulmen Oberschlesische Kohlenhandelsgesellschaft mbH in Kattowitz. Hierdurch übernahm die Gesellschaft gleichzeitig dieKontrolle über die
Czernitzer Steinkohlen-Bergbau AG. Am 6.6.1939 ordnete das Burggericht in Kattowitz die Einsetzung einer Zwangsverwaltung über das gesamte Vermögen der
Gesellschaft an. 1940/41: Übergang der Steinkohlenbergwerke in den Besitz der Bergbauverwaltung Oberschlesien GmbH der Reichswerke Hermann Göring. Die Zinkgruben
und Betriebe sind von einem großen Unternehmen der oberschlesischen Zinkindustrie angekauft worden. 1942: Lt. Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger wurden
die Aktionäre der Gesellschaft auf Grund von § 31 der Verordnung über die Abwicklung der Forderungen und Schulden polnischer Vermögen aufgefordert, ihre Aktien
bei dem kommissarischen Verwalter binnen einer Frist von 3 Monaten anzumelden.
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