Gewährung von Darlehen gegen Bestellung von Schiffspfandrechten und Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Pfandrechte gemäß dem Schiffsbankgesetz
vom 14.8.1933. Die Gesellschaft durfte ferner alle Geschäfte betreiben, die Schiffspfandbriefbanken nach den gesetzlichen Bestimmungen gestattet waren.
Gegründet am 26.3.1918. Um 1980 verschmolzen mit der mit der Deutsche Schiffahrtsbank Bremen, diese 1989 fusioniert mit der Deutsche Schiffsbeleihungsbank,
Hamburg, zur Deutsche Schiffsbank, Hamburg und Bremen. Eine Niederlassung in Duisburg bestand noch bis 1994.
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