Gegründet am 1.2.1918 als Bankanstalt des Deutschen Zentralgiroverbands (gegründet am 26.10.1916) von dessen Mitgliedern.
Zentralinstitut für alle angeschlossenen Girozentralen. Vermittlung des Giroverkehrs und des Kommunalkredits.
1924 Fusion mit dem Deutschen Sparkassenverband (gegründet 1881) und dem Verband der Kommunalen Banken
(gegründet 1921) zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Durch Notverordnung 1931 Anstalt mit den Rechten einer
öffentlichen Körperschaft. Seit 1933 unter direkter Reichsaufsicht. Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Teilung Deutschlands
übernahm der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV e.V.) in der Bundesrepublik Deutschland als Nachfolger der
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Sparkassen- und Giroverbände und Girozentralen (1947-1953) die Funktionen des
Vorkriegsverbandes. Der DSGV ö.K. blieb erhalten und fungiert heute im wesentlichen als Träger zentraler Sparkasseneinrichtungen.
Der Sitz der Gesellschaft ist seit 1999 wieder in Berlin.
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